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Compliance für Einwegkunststoffe in Österreich

Compliance für Einwegkunststoffe in Österreich

Normaler Preis €12,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €12,00 EUR
Sale Ausverkauft
Leistungszeitraum

Nur für Systemteilnehmer, die gemäß § 9 Abs. 2 Z 3 der Verpackungsverordnung 2014 (VVO 2014) eine pauschale Lösung für Verpackungen in Anspruch nehmen


 Mit diesem Produkt stellen wir Ihre Compliance für das Inverkehrbringen von Einwegkunststoffen in Österreich sicher. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihre jährliche Inverkehrsetzungsmenge an Verpackungen in Österreich jährlich 1.500 kg Haushaltsverpackungen und 1.500 kg gewerbliche Verpackungen nicht überschreitet und Sie darüber hinaus bereits einen gültigen Pauschalvertrag für die Lizenzierung bei der ERP Austria besitzen. Bei Nicht-Erfüllung dieser Voraussetzungen wird der Kaufbetrag nicht rückerstattet. Den Pauschalvertrag, sollten Sie noch keinen abgeschlossen haben, können Sie unter https://easyshop.erp-recycling.at/my-easy-shop/welcome bei uns erwerben.


Das Pauschalentgelt für die Einwegkunststoffprodukte (SUP) wird für Maßnahmen erhoben und in weiterer Folge verwendet, die auf die Vermeidung und auf das Entgegenwirken des Litterings, z.B. für die Straßenreinigung, korrekte Entsorgung, die Bewusstseinserweiterung sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung, dieser Einwegkunststoffe in Österreich abzielen.

 

Ab dem Jahr 2023 muss in Österreich von allen Inverkehrbringern von:

  • Getränkebechern,
  • Lebensmittelverpackungen,
  • aus flexiblem Material hergestellte Säckchen und Folienverpackungen (Wrappers),
  • Getränkebehältern wie PET-Getränkeflaschen, sonstige Getränkeflaschen, sonstige Getränkebehältern z.B. Tetrapak (bis max. 3 Liter)
  • Sehr leichten Kunststofftragetaschen (Wandstärke < 0,015 mm)
  • Tabakprodukten (mit Filter)


und darüber hinaus:

  • Feuchttücher (erst ab 2025 für das Jahr 2024)
  • Luftballons (erst ab 2025 für das Jahr 2024)
  • Fanggeräte (erst ab 2025 für das Jahr 2024)


Ab dem Leistungszeitraum 2025 wird sich dieser Beitrag gemäß Ankündigung des BMK auf voraussichtlich 13,00 € pro Jahr (exkl. USt.) erhöhen.

Die Rechnung gilt als Nachweis für Ihre Entpflichtung.

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