Verpackungen
Zu dieser Abfallverwertungskategorie gehören Papier, Pappe, Kunststoffe, Polystyrol, Stahl, Aluminium, Glas und Holz. Viele dieser Materialien können zu neuen Produkten recycelt werden, und die Wiederverwertung von Verpackungen verringert die Abfallmenge, die auf Deponien landet, und schont natürliche Ressourcen.
Um Ihren Verpflichtungen für Verpackungen nachzukommen, müssen Hersteller und Händler 3 Schritte beachten:
1. Melden Sie einen Bevollmächtigten an: Hersteller und Händler, die nicht in Österreich ansässig sind, sind verpflichtet, ab dem 1. Januar 2023 einen Bevollmächtigten zu benennen. Die Vertretungsvereinbarung muss von einem Notar oder einer gleichwertigen Institution beglaubigt werden, sofern dies im jeweiligen Land des Herstellers/Händlers zulässig ist. Der Bevollmächtigte haftet für die erweiterten Pflichten des Hersteller/Händlers und darf in dessen Namen einen Vertrag mit einem Rücknahmesystem (PRO) abschließen (siehe Punkt 2). Die österreichische Behörde nimmt die Registrierungen der Bevollmächtigten vierteljährlich entgegen.
2. Beitritt zu einem Rücknahmesystem (PRO): Der Hersteller/Händler muss einem PRO beitreten, um seine Verpackungen legal vertreiben zu können. Mit unserer EASyShop-Flat-Fee-Lösung bieten wir eine zuverlässige und rechtssichere Lösung aus einer Hand für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften. Schließen Sie hier Ihren Vertrag ab.
3. Meldung: Bringt der Marktplatzverkäufer mehr als 1.500 kg Haushaltsverpackungen oder mehr als 1.500 kg Industrieverpackungen pro Kalenderjahr in Verkehr, muss er eine Mengenmeldung abgeben.
Elektroaltgeräte (WEEE)
Moderne Elektronikgeräte bestehen aus seltenen und teuren Rohstoffen. Wenn deren Abfallbehandlung effektiv durchgeführt wird, so dass recycelt und wiederverwendet wird, spart dies Rohstoffe ein.
Ob groß oder klein, von Lampen bis hin zu IT-Geräten – wenn Geräte ihr Lebensende erreichen, gelten sie als Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG). Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten ein komplexes Gemisch von Stoffen, von denen einige gefährlich sind und die große Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursachen können, wenn die ausrangierten Geräte nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
Hersteller/Händler müssen folgendes beachten:
1. Melden Sie einen Bevollmächtigten an: Hersteller/Händler, die nicht in Österreich ansässig sind, sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen. Die Vertretungsvereinbarung muss von einem Notar oder einer gleichwertigen Institution beglaubigt werden, sofern dies im jeweiligen Land des Herstellers/Händlers zulässig ist. Der Bevollmächtigte haftet für die erweiterten Pflichten des Herstellers/Händlers und darf in dessen Namen einen Vertrag mit einem Rücknahmesystem (PRO) abschließen (siehe Punkt 2). Die österreichische Behörde nimmt die Registrierungen der Bevollmächtigten vierteljährlich entgegen.
2. Beitritt zu einem Rücknahmesystem (PRO): Der Hersteller/Händler muss einem PRO beitreten, um seine Elektro- und Elektronik-Altgeräte legal abgeben zu können.
3. Reporting: Es gibt keinen Schwellenwert, Sie müssen Ihre in Verkehr gebrachten Mengen an eine PRO melden.
Batterien
Batterien oder Akkumulatoren sind alle Quellen elektrischer Energie, die durch direkte Umwandlung chemischer Energie erzeugt werden und aus einer oder mehreren Primärbatteriezellen (nicht wiederaufladbar) oder aus einer oder mehreren Sekundärbatteriezellen (wiederaufladbar) bestehen.
Die meisten Batterietypen enthalten giftige Schwermetalle, darunter Nickel, Cadmium und Quecksilber. Alle diese Metalle können zurückgewonnen und wiederverwendet werden.
Das Recycling von Batterien ist gut für die Umwelt, da sie so nicht auf Mülldeponien landen, wo Schwermetalle in den Boden gelangen können, was zu Boden- und Wasserverschmutzung führt und die Tier- und Pflanzenwelt gefährdet.
Das müssen Hersteller/Händler beachten:
1. Melden Sie einen Bevollmächtigten an: Ein Hersteller/Händler, der nicht in Österreich ansässig ist, muss zwingend einen Bevollmächtigten bekannt geben. Die Vertretungsvereinbarung muss von einem Notar oder einer gleichwertigen Institution beglaubigt werden, sofern dies im jeweiligen Land des Herstellers/Händlers zulässig ist. Der Bevollmächtigte haftet für die erweiterten Pflichten des Herstellers/Händlers und darf in dessen Namen einen Vertrag mit einem Rücknahmesystem (PRO) abschließen (siehe Punkt 2). Die österreichische Behörde nimmt die Registrierungen der Bevollmächtigten vierteljährlich entgegen.
2. Beitritt zu einem Rücknahmesystem (PRO): Der Hersteller/Händler muss einem PRO beitreten, um seine Batterien rechtmäßig abgeben zu können.
3. Reporting: Es gibt keine Schwelle, Sie müssen Ihre in Verkehr gebrachten Mengen an einen PRO melden.
Einwegkunststoffe (SUP)
Einwegkunsstoffe sind in der Regel dazu bestimmt, nur einmal oder für kurze Zeit verwendet zu werden, bevor sie entsorgt werden. Meldepflichten bestehen für: Getränkebecher, Lebensmittelverpackungen wie Take-away-Boxen, Tüten und Umhüllungen aus flexiblem Material (die Lebensmittel enthalten), Getränkebehälter (unterteilt in PET-Getränkeflaschen, andere Getränkeflaschen und andere Getränkebehälter), Feuchttücher, Luftballons, Tabakerzeugnisse und
Fischereigeräte, die Kunststoff enthalten.
Hersteller/Händler müssen folgendes beachten:
1. Melden Sie einen Bevollmächtigten an: Ein Hersteller/Händler, der nicht in Österreich ansässig ist, muss zwingend einen Bevollmächtigten bekannt geben. Die Vertretungsvereinbarung muss von einem Notar oder einer gleichwertigen Institution beglaubigt werden, sofern dies im jeweiligen Land des Herstellers/Händlers zulässig ist. Der Bevollmächtigte haftet für die erweiterten Pflichten Herstellers/Händlers und darf in dessen Namen einen Vertrag mit einem Rücknahmesystem (PRO) abschließen (siehe Punkt 2). Die österreichische Behörde nimmt die Registrierungen der Bevollmächtigten vierteljährlich entgegen.
2. Beitritt zu einem Rücknahmesystem (PRO): Der Hersteller/Händler muss einem PRO beitreten, um seine Einwegkunststoffe legal abgeben zu können.
3. Reporting: Der Hersteller/Händler ist verpflichtet, die in Österreich in Verkehr gebrachten Mengen an Einwegkunststoffen zu melden